AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Datenschutz-Sachverstaendiger.de
vertreten durch die 24:07 Holding GmbH, 12439 Berlin

Version 1.1, Stand: 01.03.2024

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für Dienstleistungen und Arbeitsergebnisse („Leistungen“), die von Datenschutz-Sachverstaendiger.de im Namen der 24:07 Holding GmbH (nachfolgend „DSV“) Anfrage des Kunden („Kunde“) (gemeinsam die „Parteien“ oder einzeln die „Partei“) gemäß einem einem Dienstleistungsvertrag, einem Rahmenvertrag oder einem Angebot („Auftrag“) erbracht werden, welcher von mindestens einem bevollmächtigten Vertreter des Kunden angenommen wurde. Der Vertrag kommt zwischen DSB und dem Auftraggeber („Auftraggeber“) zustande.

Das Auftragsschreiben und die AGB bilden den die Parteien bindenden Vertrag („Vertrag“), der nur durch einen schriftlichen Vertragszusatz geändert werden kann. Vorbehaltlich einer ausdrücklichen anderslautenden Vereinbarung im Auftragsschreiben werden alle Unsicherheiten oder Widersprüche zwischen dem Auftragsschreiben und den AGB zugunsten Letzterer entschieden.

1. Arbeitsergebnisse

1.1 Eventuelle Arbeitsergebnisse, die von DSV im Rahmen des Vertrags angeboten werden, sind im Auftragsschreiben definiert (die „Arbeitsergebnisse“). Vorbehaltlich einer anderslautenden Vereinbarung im Auftragsschreiben gelten die Arbeitsergebnisse und die Arbeitsergebnisentwürfe zehn Tage nach Übergabe und ohne schriftliche Einwendung des Kunden, in welcher die Nichteinhaltung des Vertrags dargelegt wird, als angenommen.

1.2 Während der Vertragsdauer
i) erstellt DSV möglicherweise Vorentwürfe, Arbeitsunterlagen oder Sitzungsprotokolle, die als Entwürfe betrachtet werden, und/oder
ii) antwortet möglicherweise mündlich auf Fragen (die „Arbeitsergebnisentwürfe“).
Diese Arbeitsergebnisentwürfe stellen keine abschließenden Stellungnahmen dar; der Kunde darf nur auf Grundlage der endgültigen Fassung der Arbeitsergebnisse handeln bzw. von einer Handlung absehen.

1.3 Geistiges Eigentum
Jede Partei behält das geistige Eigentum am Know-how, Ergebnissen und an den Methoden, die sie bereits vor der Verwendung im Rahmen des Vertrags anwendete, sowie an daran vorgenommenen Verbesserungen und Ergänzungen. Vorbehaltlich einer anderslautenden Vereinbarung im Auftragsschreiben räumt DSV dem Kunden nach vollständiger Zahlung und vorbehaltlich der Rechte Dritter die nicht exklusiven und nicht übertragbaren Rechte auf Verwendung der Arbeitsergebnisse für den Eigenbedarf unter Ausschluss jeglicher Vertriebsrechte ein.

1.4 Verwendung der Ergebnisse
Die Arbeitsergebnisse sind ausschließlich zur internen Verwendung durch den Kunden bestimmt und dürfen nicht an Dritte weitergeleitet werden außer

i) an Einheiten/Personen, die direkt oder indirekt den Kunden beherrschen oder a) vom Kunden oder b) von einer den Kunden beherrschenden Einheit/Person beherrscht werden (die „Einheiten des Kunden“), welche notwendigerweise von ihnen Kenntnis nehmen müssen, oder
ii) an Einheiten, an die die Weiterleitung durch eine europäische Rechtsverordnung vorgeschrieben, im Auftragsschreiben oder in den Arbeitsergebnissen selbst vorgesehen ist oder durch DSV im Voraus ausdrücklich genehmigt wurde (zusammen die „Empfänger“), sofern jeder Empfänger zuvor anerkennt, dass DSV keine Verpflichtung oder Haftung ihm gegenüber übernimmt und dass er selbst nicht berechtigt ist, die Arbeitsergebnisse an jemanden weiterzuleiten.

Die Arbeitsergebnisse können in jedem Fall nur gemäß dem Auftragsschreiben verwendet werden und dürfen ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von DSV – auch nicht in Teilen – weder geändert noch gekürzt werden. DSV haftet in keinem Fall gegenüber Dritten – einschließlich der Empfänger und der Beteiligten (der/die „Dritte(n)“) –, die Zugang zu den Arbeitsergebnissen hatten.

2. Jeweilige Rollen und Pflichten

2.1 DSV verpflichtet sich, gemäß einer berufsüblichen Sorgfaltspflicht, im Rahmen der Leistungserbringung Fachkompetenzen, Aufwand und Sorgfalt in angemessenem Maße einzusetzen und auszuüben. DSV stützt sich auf die Informationen, Unterlagen und personenbezogenen Daten, die der Kunde und/oder seine Angestellten, Auftragnehmer, Lieferanten, Bevollmächtigten, an den Leistungen beteiligte Dritte bzw. Dritte, die Auswirkungen auf die Leistungen haben, (die „Beteiligten“), DSV im Rahmen des Vertrags zur Verfügung stellt/stellen, nachdem sich der Kunde vorab von ihrer Richtigkeit und Vollständigkeit sowie von der Rechtmäßigkeit ihrer Bereitstellung überzeugt hat; der Kunde bewahrt ferner entsprechende Kopien auf.

2.2 Vorbehaltlich einer anders lautenden Vereinbarung zwischen den Parteien werden die Leistungen entsprechend dem Verständnis von DSV der europäischen Gesetze, Verordnungen und Berufsstandards sowie der Verfahren der Verwaltungsbehörden erbracht, die in Deutschland zum Zeitpunkt der Beauftragung der Leistung gelten. Sie sind daher nicht darauf ausgelegt, andere ausländische oder internationale Praktiken, z. B. bezüglich Wettbewerbsverzerrung oder staatliche Beihilfen, zu berücksichtigen, noch sind sie darauf ausgelegt, damit zusammenhängende Änderungen zu antizipieren, die sich auf die Leistungen in Zukunft auswirken könnten. Jedwede andere explizite oder implizite Gewähr, wie beispielsweise Gewähr für verdeckte Mängel, ungestörtes und fortdauerndes Nutzungsrecht oder Übereinstimmung mit den Anforderungen und Zielen des Kunden, ist ausgeschlossen.

2.3 Sollte eine Vertragspflichtverletzung durch DSV gerichtlich festgestellt werden, ist DSV bereit, den Kunden in angemessenem Umfang zu entschädigen; dies gilt nur für erlittene, nachgewiesene unmittelbare Schäden, die direkt und ausschließlich mit besagter Verletzung in Zusammenhang stehen, unter Ausschluss insbesondere künftiger oder indirekter Schäden, Umsatz- oder Gewinneinbußen, Datenverlust, Image- oder Reputationsschäden. Vorbehaltlich grober Fahrlässigkeit oder Betrugs seitens DSV beschränkt sich in jedem Fall der Gesamtbetrag der Schadensersatzleistung, zu dem DSV, unabhängig von der Ursache und der Art des Schadens, herangezogen werden kann, auf den niedrigeren der beiden folgenden Beträge (exkl. Steuern und Gebühren):
i) die Höhe des Honorars, das DSV für das von der Verletzung betroffene Ergebnis erhalten hat, und ii) EUR Fünfhundert. Der Kunde erkennt an, dass DSV nicht für die Versäumnisse und Fehler des Kunden und/oder der Dritten verantwortlich ist und verpflichtet sich, alles zu tun, um die Schäden, die er erleiden könnte, zu minimieren.

2.4 DSV verpflichtet sich nur gegenüber dem Kunden. Die Leistungen werden lediglich zugunsten des Kunden erbracht. Für den Fall, dass ein Dritter aufgrund der Leistungen, ihrer Verwendung oder Weiterleitung gegen DSV und/oder seine Angestellten und/oder ein DSV-Unternehmen vorgeht, muss der Kunde DSV, seine Angestellten sowie alle DSV-Unternehmen von jedweder Haftung freistellen und DSV/ihnen alle Schäden und Zinsen, Vergleichszahlungen, Verluste, Verbindlichkeiten, Kosten (einschließlich Anwaltshonorare), die mit den oben genannten Ansprüchen oder Klagen verbunden sind, ersetzen.

2.5 Die Rolle des Kunden besteht insbesondere darin, seine Anforderungen und Verpflichtungen genau zu definieren, DSV jegliche aktuelle Information im erforderlichen Format zu liefern (und/oder DSV Zugang dazu zu gewähren), DSV umgehend über jedes Ereignis zu informieren, das Auswirkungen auf die Vertragsausführung haben könnte, zu kooperieren und die Kooperation aller Beteiligten sicherzustellen, die ihm obliegenden Fristen einzuhalten und deren Einhaltung durch die Beteiligten sicherzustellen, die Arbeitsergebnisse und/oder die Arbeitsergebnisentwürfe entgegenzunehmen, die für die Zwecke des Vertrags erforderlichen Rechte und/oder Genehmigungen einzuholen und kostenlos die Mittel zur Verfügung zu stellen, die DSV für die Leistungserbringung vernünftigerweise verlangen kann.

2.6 DSV ist verpflichtet, die ethischen Grundsätze und Unabhängigkeitsanforderungen einzuhalten, die für in Deutschland ansässige Sachverständige gelten. Zu diesem Zweck setzt DSV Verfahren bei der Annahme von Aufträgen und zur Nachüberprüfung von Geschäftsbeziehungen, insbesondere im Hinblick auf die Bekämpfung der Geldwäsche, der Korruption und des Terrorismus, ein (die „AC-Verfahren“). DSV behält sich vor, Aufträge abzulehnen oder jederzeit ohne Angabe von Gründen fristlos vom Vertrag zurückzutreten.

Zu diesem Zweck muss der Kunde
i) DSV dabei unterstützen, seine wirtschaftlich Berechtigten, seine Geschäftsführung, deren Vertreter vorab anhand geeigneter Nachweise zu identifizieren;
ii) garantieren, dass seine Geschäftstätigkeit, Produkte und Dienstleistungen sowie die der Einheiten des Kunden nicht direkt oder indirekt aufgrund einer zwingenden Vorschrift verboten oder beschränkt sind;
iii) garantieren, dass er in allen Ländern, in denen er zuständig ist, die für ihn geltenden Verpflichtungen (beispielsweise rechtlicher, steuerrechtlicher oder aufsichtsrechtlicher Art) einhält; und
iv) DSV umgehend über alle diesbezüglichen Änderungen sowie alle Tatsachen bzw. Ereignisse, die die Aufmerksamkeit von DSV in diesem Zusammenhang verlangen, informieren.

Jegliche diesbezügliche Verzögerung oder Unterlassung seitens des Kunden kann dazu führen, dass DSV ohne jegliche Haftung die Leistungen nicht fristgemäß oder nicht erbringt und/oder den Vertrag nicht fristgemäß erfüllt oder annulliert. Der Kunde erteilt seine ausdrückliche Zustimmung, dass DSV jedem DSV-Unternehmen erlauben kann, für die Einhaltung seiner Verfahren auch relevante Kundeninformationen an dritte Unternehmen weitergeben kann. DSV behält sich das Recht vor, den Vertrag unverzüglich zu ändern oder zu kündigen, wenn DSV oder ein DSV-Unternehmen nicht mehr zur teilweisen oder vollständigen Erbringung der Leistungen berechtigt oder in der Lage ist.

Der Kunde informiert seinerseits DSV über alles, was er im Zusammenhang mit den Leistungen als möglichen Interessenkonflikt ansieht, damit die Parteien die zu ergreifenden Maßnahmen festlegen können. Wenn der Kunde nach Auffassung von DSV in den Anwendungsbereich einer EU-Verordnung fällt, könnte DSV gegebenenfalls als potenzieller Insider angesehen werden und aus diesem Grund wird DSV, für Rechnung und unter der Verantwortung des Kunden, die Liste mit den Namen seiner potenziell betroffenen Angestellten erstellen. Der Kunde wird seinerseits DSV angesehenen Informationen übermitteln.

3. Honorare

DSV hat Anspruch auf Zahlung einer Vergütung. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach der geschlossenen Honorarvereinbarung. Die Vergütung enthält die allgemeinen Bürokosten von DSV. Daneben können Nebenkosten und Auslagen in tatsächlich anfallender oder in vergleichbarer Höhe anfallen.

3.1 Die Höhe der Honorare von DSV richten sich grundsätzlich nach den Voraussetzungen und Annahmen, die im Vertrag und/oder in dem/den Arbeitsergebnis(sen) / zu leistenden Arbeitsstunden definiert sind, den eventuellen vertraglichen Änderungen oder den Anfragen seitens des Kunden bezüglich der Mobilisierung spezieller Ressourcen und/oder allen Faktoren, die von den AGB von DSV nicht beeinflusst werden können, z. B. die Einhaltung der Pflichten durch den Kunden und/oder die Beteiligten (Zeitplan, Zusammenarbeit, Validierung etc.) (die „Honorarbasis“).

Sollte sich die Honorarbasis ändern, wird der Kunde informiert und die Höhe der Honorare entsprechend angepasst. DSV behält sich weiterhin das Recht vor, die als Basis für die Abrechnung dienenden Stundensätze nach Information des Kunden zu ändern.

3.2 Der Kunde erstattet DSV angemessene Reise-, Unterkunfts-, Verpflegungs-, Verwaltungs- und Kommunikationskosten. DSV stellt dem Kunden auch sonstige im Zusammenhang mit der Auftragsausführung entstandene Verwaltungskosten, einschließlich der Kosten der berufsständischen Beaufsichtigung und der Einhaltung aufsichtsrechtlicher Pflichten, die derzeit mit 2,5 % der Honorare veranschlagt werden, in Rechnung.

Rechnungen sind zu 100% nach erfolgter Rechnungslegung fällig. Sämtliche Rechnungen werden in netto-Eurobeträgen ausgewiesen und sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.

3.3 DSV stellt dem Kunden, je nach Gestaltung des Einzelfalls, entweder in regelmäßigen Abständen oder nach Voranschreiten der Leistungen eine Rechnung und behält sich das Recht vor, einen vollständigen Vorschuss auf die nach Auftragsabschluss fälligen Honorare zu verlangen. Jede Beanstandung einer Rechnung muss DSV innerhalb von zehn Tagen ab Rechnungsdatum angezeigt werden. Die Rechnung gilt andernfalls als angenommen. Im Fall der Beanstandung eines Teils der Rechnung gelten für den nicht beanstandeten Teil die oben festgelegten Zahlungsbedingungen.

3.4 Um die Planbarkeit unserer Dienstleistungen sicherzustellen und entstehende Kosten bei kurzfristigen Absagen zu decken behalten wir uns in Übereinstimmung mit §615 BGB wir uns Recht vor, bei einer Stornierung durch den Kunden weniger als 24 Stunden vor dem geplanten Termin 100% des vereinbarten Honorars fällig werden.

3.5 Fahrtkosten werden von DSV mit 0,55 € pro gefahrenem Kilometer verrechnet. Hotelübernachtungen werden mit einem Pauschalbetrag von 250,00 Euro pro Person und Nacht berechnet. Fahrt- und Wartezeiten gelten als vergütungspflichtige Arbeitszeit. Zusätzlich zu den Fahrtkosten werden eventuell anfallende Park- und Mautgebühren dem Kunden in Rechnung gestellt. Bei längeren Fahrten, die eine Übernachtung notwendig machen, wird das Honorar für die Reisezeit anteilig zum vereinbarten Stundensatz abgerechnet. Darüber hinaus übernimmt der Kunde alle im Rahmen der Auftragsausführung anfallenden Spesen. Dies beinhaltet, aber ist nicht beschränkt auf, Kosten für Mahlzeiten, Getränke und kleinere Ausgaben, die während der Dienstreise entstehen.

3.6 Gemäß den geltenden Bestimmungen zur Gewährleistung einer einheitlichen Handhabung der Rechnungslegung haben Einwände gegen die Gesamtrechnungshöhe oder einzelne Posten der Rechnung keine aufschiebende Wirkung für deren Fälligkeit oder der Zahlungsverpflichtung des Rechnungsempfängers. Ungeachtet etwaiger Nachverhandlungen oder Korrekturanforderungen seitens des Rechnungsempfängers bleibt die vertraglich vereinbarte Zahlungsfrist für die Begleichung der Rechnungssumme verbindlich.

4. Vertraulichkeit und Datenschutz

4.1 In Anwendung des Gesetzes vom 25. Mai 2018 ist DSV zur vertraulichen Behandlung aller im Rahmen der Durchführung seiner Aufträge erhaltenen Informationen verpflichtet. Um sicherzustellen, dass DSV seinen Verpflichtungen insbesondere gegenüber anderen DSV Unternehmen nachkommen kann bzw. wenn dies im Interesse des Kunden liegt, stimmt der Kunde zu, dass DSV bestimmte ihn betreffende Informationen weitergibt, jedoch unter Ausschluss von Einzelheiten zu den Leistungen.

4.2 Der Kunde behandelt Informationen jeglicher Art von DSV, seinen Auftragnehmern und Lieferanten, insbesondere gewerbliche, finanzielle, methodologische oder sonstige Informationen – ungeachtet der Art der Daten oder des Datenträgers –, die anlässlich des Vertrags erhalten oder geschaffen wurden und die nicht öffentlich sind, als streng vertraulich.

4.3 DSV verarbeitet notwendigerweise Informationen über bestimmte oder bestimmbare natürliche Personen (die „betroffenen Personen“), die der Kunde und/oder die Beteiligten DSV direkt oder indirekt übermittelt hat/haben. Die Bedingungen und Modalitäten dieser Verarbeitung, einschließlich der Rechte der betroffenen Personen, sind auf der folgenden Internetseite https://datenschutz-sachverstaendiger.de/datenschutz.

5. Beginn und Ende des Vertrags

5.1 Vertragsbeginn und Vertragslaufzeit werden im Auftragsschreiben festgelegt. Sollte diesbezüglich nichts festgehalten werden, so gilt der Monat der Auftragserteilung als Leistungszeitraum. Falls im Auftragsschreiben diesbezüglich nichts oder nicht eindeutig festgelegt wird, gelten die Bestimmungen dieser AGBs vorrangig. Wurde der Vertrag auf unbegrenzte Dauer geschlossen, kann jede Partei den Vertrag schriftlich mit einer Frist von dreißig Tagen kündigen. Bereits begonnene Monate werden voll berechnet, die Abrechnung erfolgt in Form auf Basis der im Auftrag vereinbarten Tagessätzen.

5.2 Im Falle einer erheblichen vertraglichen Pflichtverletzung durch eine der Parteien, die nicht innerhalb von dreißig Tagen nach Anzeige der betreffenden Pflichtverletzung behoben wird, kann die andere Partei den Vertrag von Rechts wegen kündigen.

5.3 In allen Kündigungsfällen verpflichtet sich der Kunde, DSV die Honorare für die Leistungen entsprechend ihrem Bearbeitungsstand zu zahlen sowie die zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung entstandenen Kosten zu erstatten; hinzukommen, außer bei einer Kündigung aufgrund eines ausschließlich DSV anzulastenden, vom Auftragnehmer schriftlich zu dokumentierenden Fehlers, etwaige angemessene Kosten, die in Verbindung mit der vorzeitigen Auflösung des Vertrags entstehen.

6. Personal

6.1 DSV ist allein für die Sachkenntnis und die Verfügbarkeit des für die Leistungserbringung bestimmten Personals verantwortlich und behält sich das Recht vor, alle oder einen Teil der Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, gesicherte und an DSV‘s Beruf angepasste technologische Systeme und/oder Lösungen bei spezialisierten Dritten einzusetzen (einschließlich im Internet) oder externe Experten (gemeinsam die „Experten“) in Anspruch zu nehmen. Der Kunde erkennt ausdrücklich an, dass DSV diese Möglichkeit offen steht, und willigt in die Offenlegung der relevanten ihn betreffenden Informationen gegenüber den Experten ein.

6.2 Dieser Vertrag wird ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und DSV abgeschlossen. Im Rahmen der Leistungserbringung kann DSV sich veranlasst sehen, nach eigenem Ermessen die Hilfe von Experten in Anspruch zu nehmen, die eine Geschäftstätigkeit unter einem anderen Namen ausüben, der nicht, ganz oder teilweise die Bezeichnung Datenschutz Sachverständiger oder die in anderer Form an Datenschutz Sachverständiger angegliedert sind oder mit einem Datenschutz-Sachveständiger-Unternehmen assoziiert oder verbunden sind oder eine Korrespondenzgesellschaft des weltweiten Netzwerks der Datenschutz-Sachverständiger-Unternehmen und ihrer Gesellschafter und Angestellten sind (das/die „DSV-Unternehmen“).

Infolgedessen liegt die Leistungserbringung ausschließlich in der Verantwortung von DSV, und der Kunde verzichtet darauf, die Haftung jedes anderen DSV-Unternehmens in Bezug auf diesen Vertrag in Anspruch zu nehmen, und sorgt dafür, dass die Einheiten des Kunden darauf verzichten. Diese Klausel wirkt zugunsten der DSV-Unternehmen, die im Rahmen des Vertrags tätig werden und sich, falls notwendig, darauf berufen können, als ob sie selbst Vertragsparteien wären.

7. Hintergründe

7.1 DSV verfügt über grundsätzliche Kenntnisse des gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Umfelds, das auf die Leistungen in Deutschland anwendbar ist, und erbringt die Leistungen auf der Grundlage der Expertise, Marktkenntnis und Erfahrung von DSV. Der Dienstvertrag kommt, soweit nicht anders vereinbart im Sinne des §37 Abs. 6 BetrVG zustande; DSV bietet keine Rechtsberatung an; sollte der Kunde ein Rechtsgutachten („Legal Opinion“) im Zusammenhang mit den Leistungen wünschen, muss er sich an einen Anwalt wenden. Die Art-, Umfang und Qualität der vereinbarten Leistungserbringung obliegt allein DSV sowie seinen handelnden Personen. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Arbeitsergebnis besteht nicht. Durch die Beauftragung wird kein Anstellungs- oder Werkvertragsverhältnis begründet.

7.2 Vorbehaltlich anderweitiger Anweisung durch den Kunden wird jede Person, die Leistungen anfordert, als dazu berechtigt betrachtet, den Kunden zu vertreten und zu verpflichten.

7.3 Die Tatsache, dass DSV einen ihr zustehenden Anspruch nicht geltend macht, darf für die Zukunft nicht als Verzicht auf diesen Anspruch ausgelegt werden.

7.4 Jede Partei verpflichtet sich, angemessene Maßnahmen zum Schutz seiner internen oder ausgelagerten IT-Systeme und der Daten der jeweils anderen Partei zu ergreifen. Die Parteien erkennen jedoch an, dass eine vollkommene Sicherheit eines IT-Systems sowie der elektronischen Informationsübertragung nicht garantiert werden kann und dass sich Dritte unberechtigten Zugang zu Daten verschaffen können, diese abgefangen, verfälscht oder unbrauchbar werden können. Daher bestätigt jede Partei, dass sie die daraus entstehenden Risiken akzeptiert.

7.5 Die Fristen für im Vertrag vorgesehene Mitteilungen werden in Kalendertagen bemessen. Diese Mitteilungen bedürfen der Schriftform und werden wirksam, sobald sie entweder persönlich oder fünf Tage nach Versand eines Einschreibens mit Rückschein an die im Auftragsschreiben genannte Adresse oder an jede andere von einer Partei schriftlich im Voraus mitgeteilten Adresse übermittelt werden. Im Fall einer Meinungsverschiedenheit muss der Kunde sein Schreiben an das „Office of the General Counsel“ von DSV richten.

7.6 Der Vertrag und die dazugehörigen Anhänge und Vertragsänderungen bilden die Gesamtheit der Vereinbarung über die Leistungen zwischen den Parteien. Der Vertrag gilt vorrangig und ersetzt jedes vorherige Angebot, jeden vorherigen Schriftwechsel, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden oder eine andere Vereinbarung bezüglich der Leistungen, gleichgültig, ob diese schriftlich vereinbart wurden oder nicht. Handschriftliche Streichungen oder Anmerkungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Paraphierung durch beide Parteien.

7.7 Wenn der Unterzeichner des Vertrags (der „Unterzeichner“) im Namen und für Rechnung einer oder mehrerer Rechtsträger des Kunden oder einer oder mehrerer Rechtsträger, für die der Unterzeichner die operationelle Gemiums- oder Geschäftsführung ausübt, handelt (der „Kunde“), stellt der Vertrag ebenso viele unabhängige bilaterale Vereinbarungen zwischen DSV und jedem Kunden dar. Zu diesem Zweck bestätigt der Unterzeichner, dass der Kunde / Auftraggeber
i) keine divergierenden Interessen in der Vertragsausführung hat,
ii) ausdrücklich auf sein Recht auf ein Originalexemplar des Vertrags verzichtet und
iii) eine vollständige Vertragskopie erhalten hat.

Der Unterzeichner garantiert DSV, dass die Kunden, für die er bürgt, alle Vertragsklauseln einhalten und er verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass der/die Kund(en) seinen/ihren Haftungspflichten gegenüber DSV vollständig nachkommt/nachkommen.

8. Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand

8.1 Der Vertrag sowie alle diesbezüglichen nicht vertraglichen Verpflichtungen werden ausschließlich durch deutsches Recht geregelt und nach diesem ausgelegt, ohne dass kollisionsrechtliche Bestimmungen wirksam werden. Rechtsstreitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Beschwerden aus oder in Verbindung mit dem Vertrag oder seiner Ausführung, Nichterfüllung, Kündigung oder Unwirksamkeit, die nicht gütlich beigelegt werden können, fallen in die ausschließliche Zuständigkeit der Gerichtsbarkeit Berlin-Charlottenburg.

8.2 Alle gegen DSV und/oder seine Angestellten angestrengten Klagen sind nach Ablauf des kürzeren der folgenden Zeiträume verjährt: entweder
i) Drei Monate ab Datum der Beauftragung der von dem Schaden betroffenen Leistungen oder
ii) ein Monat ab dem Datum, zu dem der Kunde vom Schaden vernünftigerweise hätte Kenntnis nehmen müssen.

9. Durchführung des Auftrages

9.1 Der Auftrag ist entsprechend den für die Sachverständigentätigkeit gültigen Grundsätzen unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen. Einen bestimmten Erfolg, insbesondere ein vom Kunden gewünschtes Ergebnis, schuldet DSV im Rahmen objektiver und unparteiischer Anwendung der Sachkunde nicht. Soweit es notwendig oder zweckmäßig ist und die Eigenverantwortung der Sachverständigen erhalten bleibt, kann DSV bei der Vorbereitung und Durchführung des Auftrages der Hilfe sachverständiger Dieter (Experten) bedienen.

9.2 DSV berechtigt, zur Bearbeitung des Auftrages auf Kosten des Kunden die notwendigen und üblichen Untersuchungen nach ihrem pflichtgemäßen Ermessen durchzuführen oder durchführen zu lassen, Erkundigungen einzuziehen, Nachforschungen anzustellen, Reisen und Besichtigungen vorzunehmen, sowie Fotos und Zeichnungen anzufertigen oder anfertigen zu lassen, ohne dass es hierfür einer besonderen Zustimmung des Auftraggebers bedarf. Soweit hier unvorhergesehene oder im Verhältnis zum Zwecke des Auftrages zeit- oder kostenaufwendige Untersuchungen erforderlich werden, ist dazu die vorherige Zustimmung des Kunden einzuholen.

9.3 DSV wird vom Kunden ermächtigt, bei beteiligten Behörden und dritten Personen für die Durchführung des Auftrages notwendige Auskünfte einzuholen und Erhebungen durchzuführen. Falls erforderlich, ist Ihr vom Kunden eine besondere Vollmacht auszustellen. Die Durchführung des Auftrages endet mit Ablauf der vereinbarten Frist, ungeachtet des bis dahin erzielten Arbeitsstandes. Geforderte schriftliche Exemplare der Arbeitsstände werden nach Vereinbarung gesondert in Rechnung gestellt.

9.4 Der Kunde / Auftraggeber darf DSV zur neutralen Erbringung der vereinbarten Leistungen keine Weisungen erteilen, die deren tatsächliche Feststellungen bei der Durchführung des Auftrages das Ergebnis verfälschen könnte. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass DSV alle für die Ausfertigung des Auftrages notwendigen Auskünfte und Unterlagen unentgeltlich und rechtzeitig zugehen. DSV ist von allen Vorgängen und Umständen, die erkennbar für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrages oder die Erstattung des Gutachtens von Bedeutung sein können, rechtzeitig und ohne besondere Aufforderung in Kenntnis zu setzen.

10. Schweigepflicht

10.1 Der Kunde und der Auftraggeber unterliegen gemäß § 203 Abs. 2 Nr. 5 StGB einer mit Strafe bewehrten Schweigepflicht. Dementsprechend ist es auch vertraglich untersagt bei der Durchführung des Auftrages, insbesondere bei Gutachtenerstellung, das Gutachten selbst oder Tatsachen oder Unterlagen, die ihr im Rahmen ihrer Tätigkeit anvertraut worden sind, unbefugt zu offenbaren, weiterzugeben oder auszunutzen.

10.2 Die Pflicht zur Verschwiegenheit umfasst alle nicht offenkundigen Tatsachen und gilt für die Dauer des Auftrages. Diese Schweigepflicht gilt auch für alle im Betrieb der DSV mitarbeitenden oder freiberuflichen Personen. Der Kunde / Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass die Schweigepflicht von den genannten Personen eingehalten wird. DSV ist zur Offenbarung, Weitergabe oder eigenen Verwendung der bei der Gutachtenerstellung erlangten Kenntnis befugt, wenn sie aufgrund von gesetzlichen Vorschriften dazu verpflichtet ist oder die Parteien ausdrücklich und schriftlich den Verzicht der Schweigepflicht erklären.

Sofern der Auftraggeber den Regelungen des §203 StGB unterliegt, erfolgt zum Zwecke des Forderungsmanagements eine dahingehende Freistellung um die Möglichkeit des Verkaufs von Forderungen (Factoring) des jeweiligen Kunden (Debitor) zu ermöglichen.

11. Urheberrecht

DSV behält an den von erbrachten Leistungen, soweit sie urheberrechtsfähig sind, bis zur vollständigen Bezahlung das Urheberrecht. Der Kunde darf das im Rahmen des Auftrages gefertigte Ergebnis mit allen Aufstellungen, Berechnungen und sonstigen Einzelheiten nur für den Zweck verwenden, für den es vereinbarungsgemäß bestimmt ist. Eine darüberhinausgehende Weitergabe des Arbeitsergebnisses an Dritte, eine andere Art der Verwendung oder eine Textänderung oder – kürzung durch den Bedarf der schriftlichen Zustimmung von DSV. Ermangels eigener Rechtsfähigkeit wird sämtliche, auch über urheberrechtliche Ansprüche hinausgehende Haftung (Mahngebühren, Fristen, ..) vom Kunden an den Auftraggeber übertragen.

Eine Veröffentlichung der Arbeitsergebnisse in Gänze oder in Teilen bedarf in jedem Falle der schriftlichen Einwilligung DSV. Vervielfältigungen sind nur unter vorheriger schriftlicher Rücksprache mit DSV und im Rahmen des Verwendungszweckes gestattet.

12. Zahlung

12.1 Die postalische oder elektronische Übersendung der Arbeitsergebnisse unter gleichzeitiger Einziehung der fälligen Vergütung ist zulässig. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nicht angenommen. Die Bezahlung erfolgt ausschließlich via Banküberweisung oder Lastschriftverfahren.

12.2 Kommt der Auftraggeber mit der Zahlung des Honorars in Verzug, so kann DSV vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Vorbehaltlich der Geltendmachung weiteren Schadens sind bei Zahlungsverzug Verzugszinsen von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu entrichten. Nichteinhaltung von Zahlungsbedingungen oder Umstände, welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage stellen, haben eine sofortige Fälligkeit aller Forderungen der DSV zur Folge. In diesen Fällen ist DSV berechtigt fristlos und mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten und nach eigenem Ermessen Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Das gleiche gilt bei drohendem Konkurs, Auflösung, Rücktritt oder Nachsuchen eines Vergleichs durch den Kunden oder Auftraggeber. Gegen Ansprüche von DSV kann der AG nur aufrechnen, wenn die Gegenforderungen des AG unbestritten ist oder ein rechtmäßiger Titel vorliegt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der AG nur geltend machen, soweit es auf schriftlichen Absprachen aus dem abgeschlossenen Vertrag beruht. Die Schlussrechnung wird jeweils nach Ablauf des Leistungszeitraums oder erfolgter Erbringung des vereinbarten Arbeitsstandes gelegt. Monatliche Abschlagsrechnungen jeweils nach Leistungsstand gelten als vereinbart.

13. Fristüberschreitung

13.1 Die Frist zur Durchführung des Auftrages oder zur Ablieferung des vereinbarten Arbeitsstandes beginnt mit Vertragsabschluß. Benötigt DSV für die die Durchführung des Auftrages Unterlagen des Auftraggebers oder ist die Zahlung eines Vorschusses vereinbart, so beginnt die Frist erst nach nachweislich vollständigem Eingang der Unterlagen bzw. des Vorschusses.

13.2 Bei der Überschreitung des Ablieferungstermins kann der AG nur im Falle des nachzuweisenden, grob fahrlässig verschuldeten Leistungsverzuges von DSV allein zu vertretenden Unmöglichkeit vom Vertrag zurücktreten. Bei nicht zu vertretenden Hindernissen wie beispielsweise Fälle höherer Gewalt, Krankheit, Pandemie, Unwetter, Streik, und Aussperrung die auf einem unverschuldeten Ereignis beruhen und zu schwerwiegenden Betriebsstörungen führen, tritt Lieferverzug nicht ein. Die Ablieferungsfrist verlängert sich entsprechend, und der AG kann hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten.

13.3 Wird durch solche Lieferhindernisse die Erbringung der Leistung unmöglich, so wird DSV von ihren Vertragspflichten frei, es besteht weiterhin ein Ausgleich auf Zahlung der beauftragten Leistung. In diesem Fall steht dem Auftraggeber ein Schadensersatzanspruch nicht zu. Der Auftraggeber kann statt Leistung Verzugsschadenersatz nur verlangen, wenn der DSV Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.

14. Kündigung

14.1 Die Parteien können den Vertrag jederzeit aus wichtigem Grund kündigen. Die Kündigung ist schriftlich zu erklären. Wichtige Gründe, die den AG zur Kündigung berechtigen sind gesondert durch eine gemeinsam durch die Parteien zu bestimmende, unabhängige Institution festzustellen. Wichtige Gründe, die DSV zur Kündigung berechtigen, sind u. a. Verweigerung der notwendigen Mitwirkung, Versuch unzulässiger Einwirkung des Auftraggebers auf DSV oder die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrages behindert, wenn der Auftraggeber in Schuldnerverzug gerät, wenn der Auftraggeber in Vermögensverfall gerät, wenn DSV nach Auftragsannahme feststellt, dass ihr die zur Erledigung des Auftrages notwendige Sachkunde fehlt.

14.2 Wird der Vertrag aus wichtigem Grunde gekündigt, den DSV nachweislich durch den Auftraggeber zu vertreten hat, so steht DSV eine Vergütung für die bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachter Teilleistung zu. In allen anderen Fällen behält DSV den Anspruch auf das vertraglich vereinbarte Honorar.

15. Gewährleistung

Als Gewährleistung kann der Kunde zunächst die Nachbesserung der durch beide Parteien anerkannten mangelhaften Leistung verlangen. Wird nicht innerhalb angemessener Zeit nachgebessert oder schlägt die Nachbesserung fehl, kann der AG keine Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung des Honorars (Minderung) verlangen. Mängel müssen unverzüglich nach Feststellung DSV schriftlich angezeigt werden, andernfalls erlischt der Gewährleistungsanspruch.

16. Haftung

DSV haftet für keine Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – obgleich DSV oder ihre Mitarbeiter die Schäden durch eine mangelhafte Leistung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Alle darüberhinausgehenden Schadensersatzansprüche werden ausgeschlossen. Dies gilt auch für Schäden, die bei Nachbesserungen entstehen. Die Rechte des AG aus Gewährleistung i.S. des vorhergehenden Absatzes werden dadurch nicht berührt. Die Ansprüche wegen Lieferverzuges sind gem. obenstehender Beschreibung abschließend geregelt. Schadensersatzansprüche verjähren nach 1 Jahr. Die Verjährungsfrist bei Gutachten beginnt mit dem Eingang des Gutachtens beim Kunden (E-Mail-Versanddatum ex Mailpostfach DSV).

17. Erfüllungsort

Soweit nicht § 38 Abs. 3 ZPO entgegensteht, ist de Erfüllungsort die Niederlassung / Bürositz von DSV. Eine elektronische Erfüllung der Vertragsansprüche ist nach Rücksprache mit DSV oder in dessen Ermessen zulässig.

18. Versand von Unterlagen

Der postalische Versand von Unterlagen (Gutachten, Konzepte, etc.) an den Kunden oder auf Wunsch des Kunden an den Kunden oder an Dritte erfolgt auf Kosten und Risiko des Kunden.

19. Abtretungen

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, etwaige ihm aus dem zwischen den Parteien bestehenden Dienstvertrag zustehenden, gegenwärtigen oder künftigen Forderungen und Ansprüche gegen DSV an Dritte abzutreten oder zu veräußern.

20. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Klauseln dieser Vereinbarung unwirksam sein, so ist die Vereinbarung dennoch im Übrigen gültig. Bei sich widersprechenden Formulierungen gilt die jeweils erstgenannte. Die unwirksame Klausel wird durch die einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt, sofern keine andere Klausel dieser AGBs dagegen steht.