Für Betriebsräte
Der Betriebsrat hat weitreichende Rechte beim
Datenschutz (§87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG).
Für Arbeitgeber
Der Arbeitgeber haftet mit bis zu 4% vom Umsatz für
DSGVO-Verstöße (Art. 83, Abs. 5 DSGVO).
Beide haben jederzeit das Recht, einen
Sachverständigen hinzuzuziehen.
Unsere Services
Beratung
Der Betriebsrat hat jederzeit das Recht, einen Sachverständigen hinzuzuziehen (§ 80 BetrVG, vgl. „Betriebsrätemodernisierungsgesetz“). Dabei gilt der Sachverständige als obligatorisch, d.h. ein Gremiums-Beschluss reicht – eine gesonderte Zustimmung des Arbeitgebers ist nicht erforderlich.
Wir erstellen Ihre Betriebsvereinbarung, verhandeln mit der Gegenseite und bringen diese erfolgreich zum Abschluss.
Gutachten
Der Betriebsrat wird innerhalb des Unternehmens als „dritte Partei“ angesehen. Daraus ergibt sich ein gesetzlicher Anspruch auf die Auditierung der (Betriebsrats-) IT (§ 9 BDSG). Durch Gutachten lassen sich Aussagen des Arbeitgebers gut untermauern oder widerlegen.
Unsere Gutachten sorgen für Überblick, Transparenz und Orientierung: Kann ihr Chef Ihre E-Mails lesen? Behalten Sie den Überblick über die Vorgänge in Ihrer IT! Denn Vertrauen ist gut – Kontrolle ist besser.
Einigungsstelle
Jetzt Sachverständigen hinzuziehen.
Sie befinden sich bereits in einer Einigungsstelle oder überlegen, eine anzurufen? Wir bereiten das Verfahren gemeinsam mit Ihnen vor, sorgen für den nötigen Sachverstand und Transparenz. Dabei weichen wir bis zum Spruch / Einigung nicht von Ihrer Seite.
Ziel ist es, die Rechte der Belegschaft gegenüber dem Arbeitgeber jederzeit und nachvollziehbar zu wahren. Von der inhaltlichen Vorbereitung der E-Stelle über die Verhandlungsstrategie, Erstellung der Betriebsvereinbarung, bis hin zur Kontrolle der Umsetzung der Beschlüsse in der täglichen Praxis.
Betriebsvereinbarungen
Umgang mit personenbezogenen Daten in Ihrem Unternehmen.
Technische Möglichkeiten, die gestern noch undenkbar waren sind heute an der Tagesordnung. Der Betriebsrat darf deshalb nach § 77 BetrVG jederzeit den Abschluss einer Betriebsvereinbarung fordern. Denn nicht alles, was technisch machbar ist, ist auch legal. Und nicht alles, was legal ist, ist auch legitim.
Vereinbaren Sie deshalb klare Regeln zum Umgang mit Beschäftigtendaten in Ihrem Betrieb. Ob Erstellung, Verhandlung, Anpassung, Fertigstellung oder Umsetzung: Wir unterstützen Sie bei Ihrer (Rahmen-) Betriebsvereinbarung. Schützen Sie sich und Ihre Belegschaft vor Verhaltens- und Leistungskontrollen.
Datenschutzbeauftragter
Der Betriebsrat ist das „Gallische Dorf“ einer jeden IT-Landschaft.
Der Betriebsrat ist verpflichtet, seinen Umgang mit personenbezogenen Daten so zu organisieren, dass der Wahrung der Interessen der Beschäftigten jederzeit Rechnung getragen wird (§28 Abs. 1 Nr. 2 BDSG).
Aber arbeitet der BR auch wirklich DSGVO-konform? Das Sicherzustellen wäre eigentlich die Aufgabe des betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Dieser hat dem BR gegenüber jedoch kein Überwachungs-, Weisungs-, oder Kontrollrecht. Bestellen Sie deshalb Ihren eigenen DSB und schützen Sie die Daten des BR vor Zugriff.
Für Unternehmen: Sie brauchen Unterstützung beim Datenschutz und der Betriebsrat sitzt Ihnen im Nacken? Sie brauchen dringend ein Verfahrensverzeichnis nach Art. 30 DSGVO? Wenden Sie sich gerne an uns. Wir finden eine Lösung.
Seminare, Webinare, Workshops und Schulungen
Wir bringen Sie auf den neusten Stand.
Egal ob Grundlagen- oder Spezialseminar: Der Betriebsrat hat nach §37 Abs. 6 BetrVG einen gesetzlichen Schulungsanspruch. Ob Inhouse-, Online- oder Präsenzseminar: Gemeinsam mit führenden Fortbildungsanbietern unterstützen wir Sie mit Wissen und Methoden rund um die Durchsetzung der DSGVO in Ihrem Betrieb. Einfach, verständlich und mit zahlreichen Beispielen aus der täglichen Praxis.
Links zum Thema
Das sagen unsere
Seminarteilnehmer.
ENDLICH hab ich das mal kapiert!
Genau so habe ich mir ein gutes, zukunftsorientiertes Seminar vorgestellt.
10/10 would come again. Klasse gemacht!
Martin Schröpler, Seminarteilnehmer
Also ich habe mir schon gedacht, dass in der IT nicht alles Gold ist, was glänzt.
Durch das Gutachten ist mir bewusst geworden, welche Ausmaße das hat.
Lisa Kreitmeyr, Betriebsrätin
Diese Einigungsstelle hätten wir ohne die sachliche Unterstützung niemals gewonnen.
Ab jetzt immer mit Sachverständigen.
Der Arbeitgeber ist begeistert.
Thomas Braun, Dipl.-Ingenieur
Kontakt
+49 30 62931778
kontakt@datenschutz-sachverstaendiger.de
SACHVERSTÄNDIGENBÜRO
für Mitbestimmung, Datenschutz und Digitalisierung.
DAS EINZIGE, DAS TEURER IST
ALS DATENSCHUTZ,
IST KEIN DATENSCHUTZ.